Aufnahme/Beitritt

Eine Aufnahme in die Gemeinschaft des "Sankt Michael Ritter-Ordens" können natürliche Personen finden, welche bereit sind, die Ziele des Ordens anzuerkennen und sich auch persönlich für die daraus entstehenden Aufgaben verantwortlich einzusetzen.  Voraussetzung für eine Aufnahme sind einwandfreier Leumund und Erreichen des 18. Lebensjahres. Frauen können der ritterlichen Kommende als Ehrendamen angehören.

 

Die Zugehörigkeit zur ritterlichen Gemeinschaft verpflichtet die Sassen des Ordens als Bekenntnis zu den Zielen und Aufgaben der Kommende und zur Einhaltung der Ordensregeln in ritterlicher Haltung auch im profanen Leben.

Der deutsche „Sankt Michael Ritter Orden“ verfolgt keine politischen Ziele und ist konfessionell unabhängig.

 

Interessenten und Suchende können als "Gast an der Herdbank" / Pilgrim die

Ritterschaft kennen lernen und sich nach eigener Überzeugung um eine Aufnahme bewerben.

Über eine Aufnahme entscheidet ein Arbeitskonvent unter Vorsitz des Großmeisters / Großpriors des Ordens. Mit seiner Aufnahme wird der Eleve Aspirant auf die Ritterschaft. Er wird während seiner Novizenzeit in Patenschaft in das Ordensleben eingeführt.

 

Nach der Dauer der Anwartschaft, dem persönlichen Einsatz zur Erreichung der Ordensziele, dem Ausmaß praktisch getätigter Nächstenliebe und der Anzahl der Werke zu Wohltätigkeit können Entscheidungen über die Zuweisung der Ordensarbeit getroffen werden.

 

Passive Mitgliedschaft gilt für Förderung und Unterstützung der Ordensziele.

Für ein Aufnahmeverfahren in den Orden ist das Kanzleramt des Deutschen Sankt Michael Ritter-Ordens zuständig.

 

 

 

 

Herdfeuer (Foto: priv.)
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