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Die im heutigen Sankt Michael Ritter-Orden bestehenden Funktionsränge und Graduierungen orientieren sich an den Wertbegriffen überlieferter ritterlicher Tradition in Anwendung des Ordensgesetzes zur Beurteilung erkennbarer Werte von Ehrenhaftigkeit, persönlichem Einsatz und Treue zu Ziel und Aufgabe der Ordensgemeinschaft und gewissenhafter Einhaltung der Ordensregeln.
Die Ehrenränge der Ordensnobilität gelten heute nur innerhalb der ritterlichen Ordensgemeinschaft und unterscheiden sich von den Adelstiteln in Verbindung mit dem Familiennamen.
Über die Aufnahme von praktizierenden Rittern (durch Ritterschlag mit dem Ordensschwert) und die Ernennung von Ehrenrittern und Ehrendamen (durch Verleihung des Ordensdekretes) entscheidet die Ordensregierung.
Die Regierung des Deutschen Sankt Michael Ritter-Ordens (Ordo Teutonicus Equitum Sancti Michaelis Archangeli = OTESM) liegt in den Händen des von der Ritterschaft frei gewählten Großmeysters des Ordens, dem der Großprior zur Seite steht. Der Großprior ist das Verantwortungs- und Vollzugsorgan zur Verwirklichung der Ordensziele – in Zusammenarbeit mit dem Rat der Ritter (Senat).
Es liegt im Ermessen des amtierenden Großmeysters, einzelne seiner Funktionen oder Privilegien an andere Mitglieder der Ordensregierung weiterzugeben. Weiteres bestimmen die Statuten und die Satzung des Deutschen Sankt Michael Ritter-Ordens.
Geistliche Ehrenämter des heute säkulären Ritterordens sind das Amt des Ordens-Geistlichen als Ordensbischof und der Ordenskaplane.